Fahrtrainings beiMein WAB Kurs
Besuch den obligatorischen WAB Kurs und verbessere deine Fahrfähigkeiten. Dein WAB-Kurs fungiert als Vermittler für die Schüler zum WAB Center, das die Kurse durchführt und über die erforderlichen Zertifizierungen verfügt.
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Obligatorischer Kurs für Fahranfänger
Der WAB Kurs ist verpflichtend für alle Fahranfänger. Du musst ihn innerhalb deiner Probezeit nach Erhalt des Führerscheins durchführen.
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Lern bei uns noch sicherer zu fahren
Besuch dazu einfach einen unserer aktuellen Kurse. Unser Team freut sich auf dich.
FAQ
Häufige Fragen
Kontaktier uns gerne, falls Deine Frage nicht dabei ist.
Die Probezeit für Fahranfänger ist auf einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt. Sie beginnt ab dem Tag, an dem die praktische Fahrprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Die Begrenzung wird im Führerschein vermerkt.
Um einen unbefristeten Führerschein zu erhalten, musst du an der vorgeschriebenen Weiterbildung teilnehmen und keine Verstösse gegen die Strassenverkehrsvorschriften begehen, die zur Aufhebung der Fahrerlaubnis führen.
Nein. Die Bestätigung des Kursbesuchs dient lediglich als Nachweis für dich selbst. Nach Ablauf der Probezeit wird dir der endgültige Führerschein direkt vom Strassenverkehrsamt deines Wohnsitzkantons zugesandt.c
Während deiner Probezeit musst du einen WAB-Kurs absolvieren. Der WAB-Kurs verbessert deine Fähigkeiten und lehrt dich, gefährliche Verkehrssituationen bereits im Voraus zu erkennen und zu vermeiden. Der WAB-Kurs dauert einen Tag mit einer Kursdauer von 7 Stunden.
Du darfst immer noch Fahrzeuge führen, musst jedoch bei einer Verkehrskontrolle mit einer Geldstrafe von bis zu 300 Franken rechnen (gemäss Artikel 148 Absatz 1 VZV).
Melde dich direkt bei einem anerkannten Kursanbieter für einen WAB-Kurs an. Du kannst frei wählen, welchen Kursanbieter du nutzt. Ausserdem kannst du auf unserer Zweiphasen-Website nach geeigneten Kursanbietern in deiner Nähe suchen.
Allgemeine Fragen zur Zweiphasenausbildung
Was ist das Ziel und der Zweck der Zweiphasenausbildung?
Die Zweiphasenausbildung zielt darauf ab, die Unfallzahlen bei Fahranfängern zu senken. Im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmern haben sie die höchste Unfall- und Todesrate.
Oft liegt es daran, dass man kein ausreichendes Bewusstsein für Gefahren hat, wie zum Beispiel den richtigen Abstand halten, den Bremsweg planen oder vorausschauend in Kurven fahren. Darüber hinaus fahren viele junge Fahrerinnen und Fahrer übermüdet und/oder unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol. Dies führt besonders an Wochenenden häufig zu schweren Unfällen. Ausserdem fehlt vielen die Erfahrung im Umgang mit dem Fahrzeug. Es wird schlecht gewartet oder falsch ausgerüstet.
Welchen Zweck hat die dreijährige Probezeit?
Während der dreijährigen Probezeit sollen sich Fahranfängerinnen und Fahranfänger besonders bemühen, ihr Fahrverhalten so anzupassen, dass sie keine Verstösse gegen die Verkehrsregeln begehen, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen könnten.
Was ist das Ziel des WAB-Kurses?
Der Weiterbildungskurs soll dazu beitragen, dass Fahranfängerinnen und Fahranfänger gefährliche Verkehrssituationen bereits im Vorfeld erkennen und vermeiden können. Gleichzeitig soll das Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten geschärft werden und ein verantwortungsvolles sowie umweltschonendes Fahrverhalten entwickelt werden.
Was macht man an einem Kurstag?
Das Hauptziel besteht darin, Fahranfängern beizubringen, wie sie sicher eine Notbremsung durchführen können sowie umweltfreundlich und energieeffizient fahren können. Zudem lernen sie auf einem abgesperrten Gelände, warum es wichtig ist, keine gefährlichen Verkehrssituationen zu provozieren und wie man sie vermeiden kann.
Muss ich den Kurs mit einem Auto oder einem Motorrad besuchen?
Der Kurs zielt darauf ab, eine effiziente Durchführung für die Kategorien A oder B zu ermöglichen. Die Teilnehmergruppen bestehen daher entweder aus Autofahrern oder Motorradfahrern. Wenn Sie jedoch einen Probe-Führerschein der Kategorien A und B haben, können Sie wählen, ob Sie den Kurs mit einem Motorrad der Kategorie A oder einem Auto besuchen möchten (Art. 27a Abs. 2 VZV).
Muss ich meinen eigenen Wagen für den Kurs mitbringen?
Grundsätzlich sollten Sie den Kurs mit Ihrem eigenen Fahrzeug besuchen. Falls Ihnen kein privates Fahrzeug zur Verfügung steht, kann Ihnen jedoch auch Ihr Kurstrainer ein Fahrzeug zur Verfügung stellen (Art. 27a Abs. 4 VZV).